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26.09.2025 - Windräder bei Glehn: Mechernicher Rat berät am 7. Oktober

  • ig-gwg
  • 26. Sept.
  • 2 Min. Lesezeit

Am Dienstag, 7. Oktober 2025, berät der Stadtrat Mechernich ab 17:00 Uhr im Ratssaal u. a. unter TOP 17 die „Durchsetzung der Ratsforderung zur Ablehnung der Windräder im Gebiet Mechernich-Glehn“ – ein Thema, das uns in Glehn direkt betrifft.



Was ist in Glehn konkret geplant?


Nach einer Dringlichkeitsentscheidung (D 1174/2025) liegt der Verwaltung folgender Auftrag nahe: Sollte der Kreis Euskirchen das von Mechernich verweigerte gemeindliche Einvernehmen ersetzen, sollen rechtliche Schritte geprüft und ggf. eingeleitet werden. Hintergrund: Ein Projektierer beabsichtigt den Bau und Betrieb von sechs Windenergieanlagen in der Gemarkung Glehn (u. a. Flur 35 und 36), westlich von Glehn und nördlich von Bergbuir/Bleibuir. Vorgesehen sind Anlagentypen mit Gesamthöhen von ca. 199,5 m bzw. 245,5 m. Bereits am 17.06.2025 hatte der Fachausschuss das Einvernehmen der Gemeinde nicht erteilt und dies am 22.07.2025 dem Kreis mitgeteilt.


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Wo steht der Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE)?


Parallel dazu läuft die Neuaufstellung des Regionalplans (Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien). Mechernich hat mit Stellungnahmen vom 05.02.2025 und 30.07.2025 deutlich gemacht, dass der TPEE – und die zusätzliche Ausweisung von Windenergiebereichen in Mechernich – abgelehnt werden. Laut Verwaltungsvorlage zeichnet sich ab, dass der Regionalrat den Feststellungsbeschluss im 4. Quartal 2025 anstrebt; gegen einen Regionalplan wäre dann binnen eines Jahres nach Bekanntmachung ein Normenkontrollantrag möglich.


Zur Einordnung: Der TPEE befand sich bereits 13.01.–13.02.2025 und erneut 07.07.–07.08.2025 in der öffentlichen Beteiligung (zweite Offenlage).



Was bedeutet das für Glehn?


  • Das Glehn-Projekt liegt in einem Windenergie-Bereich, der im TPEE in Aufstellung verortet ist; solange der TPEE noch nicht rechtskräftig ist, bleibt die Rechtslage in Bewegung. Genau deshalb koppelt der Rat das Thema an eine Rechtsstrategie (Prüfung/Klage), falls das Einvernehmen der Stadt ersetzt wird.

  • Gleichzeitig hält die Stadt an ihrer ablehnenden Haltung zum TPEE in der vorliegenden Form fest.



Nächste Schritte & Termine


  • 07.10.2025, 17:00 Uhr: Ratssitzung – TOP 17 speziell zu Glehn; außerdem TOP 7 zum TPEE (Stellungnahme/Dringlichkeitsentscheidung). Wer die Debatte aus erster Hand verfolgen will, hat hier die beste Gelegenheit.



Was können Glehner tun?


  • Informiert bleiben & teilnehmen: Die Tagesordnungspunkte zu Glehn (TOP 17) und TPEE (TOP 7) sind öffentlich; die Sitzung ist der richtige Ort, Fragen zu stellen und Positionen kennenzulernen.

  • Dokumente lesen: Die genannten Vorlagen (D 1174/2025 zu Glehn; V 1168-1/2025 zum TPEE) enthalten die juristischen und planerischen Details, inkl. Zeitplan bis zum möglichen Feststellungsbeschluss Ende 2025.


Fazit: Für Glehn entscheidet sich in den kommenden Wochen, ob und wie Windenergie-Vorhaben vorankommen – und welche Rolle der TPEE dabei spielt. Wer betroffen ist oder Fragen hat, sollte die Ratssitzung am 7. Oktober im Blick behalten.



 
 
 

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