18.09.2025 - Klarstellung der Stadt Mechernich zum Regionalplan – Teilplan Erneuerbare Energien
- ig-gwg
- 26. Sept.
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Die Stadt Mechernich hat unserer Initiative die Klarstellung zu ihrer Stellungnahme im Verfahren zur Aufstellung des „Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien“ (Regionalplan Köln) übermittelt. Das Schreiben wurde nach der Sitzung vom 02.09.2025 erstellt und am 10.09.2025 an die Bezirksregierung Köln (Dezernat 32 – Regionalentwicklung) versandt.
Inhalt der Klarstellung
Ablehnung aller vorgeschlagenen Windenergiebereiche im Stadtgebiet Mechernich (u. a. MEC_01 bis MEC_11_2, MEC_NET_01, HEI_MEC_01).
Begründung u. a.:
Ausweisung als „Beschleunigungsgebiete“ könnte Genehmigungen mit reduzierter artenschutz- und umweltschutzrechtlicher Prüfung ermöglichen.
Erhebliche Umweltwirkungen und Beeinträchtigungen geschützter Arten werden erwartet; Konflikte mit Naturschutzgebieten.
Das regionalplanerische Leitbild („Standorte mit möglichst wenigen Nutzungskonflikten“) werde im Eifelraum aus Sicht der Stadt nicht erreicht.
Die Stadt betont zugleich, dass der Teilplan dem Klimaschutz dient, lokal jedoch nicht konfliktarm umsetzbar sei.
Was bedeutet das für das Verfahren?
Die Klarstellung ist eine kommunale Stellungnahme im laufenden Regionalplanverfahren.
Über die endgültige Festsetzung der Flächen entscheidet die Bezirksregierung/der Regionalrat im weiteren Verlauf.
Wir informieren, sobald neue Schritte oder Fristen bekannt sind.

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