17.05.2026 - Anhörung im Landtag: Warum Abstand bei WEA kein Randthema ist
- ig-gwg
- vor 7 Tagen
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Am 19. Mai 2026 befasst sich der Wirtschaftsausschuss des Landtags NRW mit einem Thema, das auch für Glehn und unsere Region von hoher Bedeutung ist: Abstandsflächen für WEA. Anlass ist der Antrag „Infrastruktur und Bürger schützen – Abstandsflächen für Windindustrieanlagen jetzt!“.
Die vorliegenden Stellungnahmen zeigen: Es geht nicht nur um politische Symbolik, sondern um sehr konkrete Fragen von Sicherheit, Gesundheit, Umwelt, Eigentum und demokratischer Beteiligung.
Rotorbruch, Eiswurf und technische Risiken sind keine Theorie
Die Stellungnahme von Vernunftkraft NRW verweist auf den Vorfall an der A44 bei Jackerath im Januar 2026. Dort war ein Rotorblatt einer WEA beschädigt; nach Darstellung der Stellungnahme drohten große Teile aus erheblicher Höhe herabzufallen. Die Anlage stand nur etwa 200 Meter von der Autobahn entfernt. Schon die Gefahr herabfallender oder verwehter Teile reichte aus, um Verkehrsinfrastruktur erheblich zu beeinträchtigen.
Auch die technische Stellungnahme von Veenker Ingenieure benennt konkrete Schadensszenarien
Abwurf von Rotorblättern oder Teilen davon, Eiswurf, Abwurf des Maschinenhauses sowie Kippen des Turms oder eines Turmsegments.
Veenker weist zugleich darauf hin, dass die vielzitierte Distanz von 995 Metern nicht automatisch bedeutet, dass darunter jede Anlage unzulässig wäre. Sie wird dort als eine Art Unbedenklichkeitsgrenze mit sehr geringer Schadenswahrscheinlichkeit eingeordnet. Wird diese Grenze unterschritten, müsse die Zulässigkeit konkret untersucht werden.
RWE lehnt starre Abstände ab – bestätigt aber zentrale Streitpunkte
Die Stellungnahme von RWE Renewables argumentiert gegen pauschale Mindestabstände von 1.000 Metern. RWE verweist auf Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, auf Gutachten zu Schall, Schattenwurf, Eiswurf, Standsicherheit und Naturschutz sowie auf Überwachungssysteme moderner Anlagen. Nach RWE würden starre Abstandsvorgaben eine differenzierte Einzelfallprüfung durch eine „grobe Rasterlogik“ ersetzen.
Bemerkenswert ist aber: Auch RWE sagt nicht, dass Schäden unmöglich seien. Im Gegenteil: Schäden an technischen Anlagen seien „nicht vollkommen auszuschließen“.
RWE beschreibt außerdem Abrieb an Rotorblättern als bekanntes Phänomen und führt aus, dass Rotorblattoberflächen häufig mit Lacken auf Polyurethan- oder Epoxidharzbasis beschichtet sind, die zumeist PFAS enthalten. RWE hält den Anteil der Windenergie an den gesamten PFAS-Emissionen zwar für eher gering, bestätigt damit aber, dass auch Umweltfragen wie Abrieb, Mikroplastik und PFAS nicht einfach als Fantasie abgetan werden können.
Umwelt und Gesundheit: Forschungslücken ernst nehmen
Vernunftkraft NRW fordert ausdrücklich weitere Untersuchungen zu PFAS, Mikroplastik, Infraschall, technischen Havarien und Wertverlusten von Immobilien. Die Stellungnahme argumentiert vorsorgeorientiert: Solange Risiken nicht abschließend geklärt sind, müsse der Schutz von Menschen, Infrastruktur und Umwelt Vorrang haben.
Eine weitere Landtagsdrucksache, die Kleine Anfrage von Christian Loose, thematisiert Waldzerstörung, Akzeptanzverlust, Bürgerbeteiligung und mögliche Verflechtungen im Umfeld des Windkraftausbaus. Die Anfrage stellt unter anderem die Frage, wie die Landesregierung mit örtlicher Ablehnung konkreter Vorhaben umgeht und ob die herangezogenen Akzeptanzumfragen wirklich unabhängig die Stimmung in betroffenen ländlichen Räumen abbilden.

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