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11.07.2026 - Strafanzeige im Windpark-Streit: Neue Entwicklung um den „Judenkirchhof“ bei Glehn

Im Streit um den geplanten Windpark bei Glehn gibt es eine neue Entwicklung. Die IG GWG hat Strafanzeige gegen Landrat Markus Ramers sowie gegen Verantwortliche des Projektentwicklers REA GmbH gestellt.

Nun befasst sich die Staatsanwaltschaft Bonn mit dem Vorgang.


Auslöser ist ein Grundstück, das im amtlichen Liegenschaftskataster bis heute die Flurbezeichnung „Judenkirchhof“ trägt. Bereits historische Karten aus dem frühen 19. Jahrhundert enthalten eine ähnliche Bezeichnung. Für die Bürgerinitiative ist das ein Hinweis darauf, dass sich an dieser Stelle möglicherweise eine historische Begräbnisstätte befinden könnte.


Aus diesem Grund hatte die Initiative bereits vor Monaten beantragt, die Fläche als Bodendenkmal prüfen und gegebenenfalls eintragen zu lassen. Trotzdem wurde der Windpark im Mai genehmigt.

Genau darin sieht die IG GWG das Problem. Zunächst hätte geklärt werden müssen, welche historische Bedeutung das Gelände tatsächlich besitzt.

Mit der Strafanzeige verbindet die Initiative den Vorwurf, dass durch die geplanten Erdarbeiten möglicherweise geschützte Bodendenkmäler oder sogar eine Begräbnisstätte beeinträchtigt werden könnten. Ob sich daraus ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt ergibt, ist nun Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Eine Strafanzeige bedeutet allerdings noch keine Schuldzuweisung. Zunächst wird geprüft, ob überhaupt ein Anfangsverdacht vorliegt.


Die Kreisverwaltung Euskirchen weist die Vorwürfe zurück. Nach ihrer Darstellung wurden im Genehmigungsverfahren alle zuständigen Fachbehörden beteiligt. Auch das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege habe keine archäologischen Hinweise gefunden, die einer Genehmigung entgegenstanden.


Gleichzeitig bleibt festzuhalten, dass bislang niemand eindeutig erklären konnte, warum das betreffende Flurstück seit Jahrhunderten den Namen „Judenkirchhof“ trägt.

Historiker weisen darauf hin, dass ein solcher Flurname allein keinen Beweis für einen ehemaligen jüdischen Friedhof darstellt. Ebenso gibt es bisher keinen wissenschaftlichen Nachweis, der eine Begräbnisstätte an dieser Stelle bestätigt.


Gerade diese offene Frage beschäftigt Menschen in Glehn und der Umgebung. Wenn historische Hinweise vorhanden sind, erwarten viele Bürger, dass diese sorgfältig untersucht werden, bevor tiefgreifende Eingriffe in den Boden erfolgen. Denn sollten später doch bedeutende archäologische Funde entdeckt werden, ließen sich die Folgen einer bereits begonnenen Bautätigkeit nicht ohne Weiteres rückgängig machen.


Der Fall zeigt, dass es längst nicht mehr nur um Windenergie geht. Es geht auch um den Umgang mit dem kulturellen Erbe, um transparente Genehmigungsverfahren und um das Vertrauen der Bürger in behördliche Entscheidungen.

Bevor an einem historisch sensiblen Ort unumkehrbare Tatsachen geschaffen werden, sollte eindeutig geklärt sein, welche Bedeutung dieser Ort tatsächlich hat.



 
 
 

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