12.08.2026 - Neues Windenergie-Gesetz in NRW: Was steckt dahinter?
- ig-gwg
- vor 5 Tagen
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Die Landesregierung NRW plant ein neues Gesetz zur Windenergie. Hintergrund ist eine Vorgabe des Bundes: Nordrhein-Westfalen muss bis Ende 2027 mindestens 1,1 Prozent und bis Ende 2032 mindestens 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie ausweisen. (Gesetze im Internet)
Wo diese Flächen liegen sollen, wird vor allem über die Regionalpläne geregelt. Gegen drei dieser Regionalpläne laufen derzeit Gerichtsverfahren. Das Land will deshalb die bestehenden Flächenziele mit dem neuen Gesetz stärker absichern. Für 2027 sollen regionale Zwischenziele festgelegt werden, für 2032 sollen die bereits bestehenden Ziele übernommen werden.
Der Gesetzentwurf befindet sich aktuell in einer sogenannten Verbändeanhörung. Sie läuft noch bis zum 17. August 2026.
Eine Verbändeanhörung bedeutet vereinfacht gesagt: Bevor das Gesetz weiter beraten wird, können betroffene Verbände und Fachkreise ihre Meinung und ihre Bedenken dazu vorbringen.
Auch als Bürger kann man sich zu dem Vorhaben äußern und seine Meinung an das Ministerium schicken.
Auf der offiziellen Seite sind dafür die Kontaktadressen des zuständigen Ministeriums angegeben.
Wichtig ist aber der Unterschied: Eine solche Nachricht ist kein förmlicher „Einspruch“ und auch kein Widerspruch gegen eine konkrete Windkraftanlage. Man teilt der Landesregierung vielmehr mit, was man an dem geplanten Gesetz kritisch sieht oder was aus eigener Sicht geändert werden sollte. Die eigentliche Verbändeanhörung richtet sich nach den NRW-Regeln an Fachkreise und Verbände.
Wer sich äußern möchte, sollte deshalb einfach sachlich beschreiben, welche Bedenken er gegen die geplante Regelung hat.
Die Verbändeanhörung endet am 17. August 2026. (Beteiligung NRW)

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