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14.08.2025 - Landesregierung NRW verlängert § 36a LPlG um sechs Monate

  • ig-gwg
  • 14. Aug. 2025
  • 1 Min. Lesezeit

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, die Regelung des § 36a Landesplanungsgesetz um weitere sechs Monate zu verlängern.



Dieses sogenannte Plansicherungsinstrument soll den Ausbau der Windenergie außerhalb bestehender oder geplanter Windenergiebereiche auf raumverträgliche Projekte beschränken. Ziel ist es, während der laufenden Regionalplanverfahren für geordnete und akzeptanzsichernde Rahmenbedingungen zu sorgen.


Für viele Orte bedeutet die Verlängerung eine willkommene Atempause, da neue Projekte in sensiblen Gebieten bis zum Abschluss der Planverfahren ausgebremst werden.


Für Glehn ist die Lage jedoch eine andere. Das Gebiet MEC_03 ist bekanntlich im Entwurf des Regionalplans bereits als Windenergiegebiet vorgesehen. Damit fällt es nicht unter die Schutzwirkung des § 36a LPlG.

Die geplanten sechs Windräder bleiben damit ein akuter Streitpunkt, der vor Ort weiter für Diskussionen und politischen Widerstand sorgt.

 
 
 

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