02.08.2025 - Stellungnahme zur Windvorrangfläche MEC_03 – jetzt noch einreichen!
- ig-gwg
- 2. Aug.
- 1 Min. Lesezeit
Bis zum 07.08.2025 können Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahrens zur Regionalplanänderung eine Stellungnahme zur geplanten Windvorrangfläche MEC_03 abgeben. Die Teilnahme ist unkompliziert und online möglich. Eine Stellungnahme ist wichtig!
Aufgrund wiederholter Nachfrage, erhaltet ihr hier eine Anleitung
Beispieltext für eine Stellungnahme
Hiermit erhebe ich fristgerecht Einwendung gegen die geplante Ausweisung der Windvorrangfläche MEC_03 im Rahmen der Regionalplanänderung Köln.
Die Fläche liegt in unmittelbarer Nähe zum Dorf Mechernich-Glehn. Durch Lärm, Infraschall und Schattenschlag ist mit einer spürbaren Beeinträchtigung der Lebensqualität zu rechnen, trotz Einhaltung formaler Grenzwerte. Der Abstand zur Wohnbebauung ist zu gering und gesundheitlich nicht unbedenklich.
In dem Gebiet kommen zudem zahlreiche nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützte Arten vor, darunter gefährdete Vogelarten sowie Fledermäuse. Eine artenschutzrechtliche Prüfung würde im Planverfahren entfallen, obwohl sie angesichts der Artenvielfalt und örtlicher Begebenheiten dringend notwendig wäre. Der Umweltbericht berücksichtigt dies nicht im erforderlichen Umfang.
Außerdem besteht Sorge, dass durch versiegelte Flächen (Fundamente, Wege, Kranstellflächen) die Starkregenproblematik weiter verschärft wird. In der Vergangenheit kam es mehrfach zu Hochwasser in Glehn.
Nicht zuletzt ist mit einer erheblichen Wertminderung von Wohnimmobilien in unmittelbarer Nähe der geplanten Anlagen zu rechnen, ein Aspekt, der bei der Planung berücksichtigt werden muss.
Ich fordere daher, die Fläche MEC_03 nicht als Windvorranggebiet auszuweisen, mindestens jedoch das Gebiet zu verkleinern.
Die Frist zur Einreichung endet am 07.08.2025. Die Stellungnahme muss bis dahin vollständig abgeschickt worden sein.
Für Rückfragen steht ein Kontaktformular zur Verfügung.

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